
Aufgenommen werden junge Menschen ab 6 Jahren mit belastenden Lebenssituationen,
die eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht
mehr gewährleisten und deshalb eine Betreuung außerhalb
der Familie in einer Einrichtung über Tag und Nacht als Hilfe
für seine Entwicklung notwendig machen.
(§§ 34,35a SGBVIII, und in Einzelvereinbarungen BSHG §§
39,40, )
Dazu gehören:
Verhaltensauffälligkeiten
Verzögerungen und Störungen in der Entwicklung
Seelische und körperliche Missbrauchs-Erfahrungen
Gewalt-Erfahrungen und Ängste
Emotionale und soziale Störungen
Leistungsstörungen (Schule), Lernschwierigkeiten
Schwierige Familiensituationen
Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind sowie Menschen
mit seelischer Behinderung

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