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Lebensgemeinschaft Haus Pegasus

Aufgenommen werden junge Menschen ab 6 Jahren mit belastenden Lebenssituationen, die eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleisten und deshalb eine Betreuung außerhalb der Familie in einer Einrichtung über Tag und Nacht als Hilfe für seine Entwicklung notwendig machen.
(§§ 34,35a SGBVIII, und in Einzelvereinbarungen BSHG §§ 39,40, )

Dazu gehören:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Verzögerungen und Störungen in der Entwicklung
  • Seelische und körperliche Missbrauchs-Erfahrungen
  • Gewalt-Erfahrungen und Ängste
  • Emotionale und soziale Störungen
  • Leistungsstörungen (Schule), Lernschwierigkeiten
  • Schwierige Familiensituationen
  • Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind sowie Menschen mit seelischer Behinderung

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